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Mediation
1. Was ist Mediation?
- Der
Mediator unterstützt die Konfliktpartner, eine
eigenständige, rechtsverbindliche Lösung für ihren
Konflikt zu finden.
- Der Mediator entscheidet den Streit nicht.
- Informationen, die in der Mediation offenbart werden, sind
vertraulich.
- Ziel
der Mediation sind wertschöpfende, zukunftsorientierte Ergebnisse,
bei
denen nach Möglichkeit alle Konfliktpartner gewinnen (so genannte Win-Win-Lösungen).
- Im Rahmen der Mediation geht es um eine für alle
Konfliktpartner interessengerechte und deshalb akzeptable Lösung.
- In der Mediation werden Interessen und Motive
berücksichtigt, die im Gerichtsverfahren keine Rolle spielen
können.
- Mediation
ist sowohl bezüglich des Beginns und der Dauer des Verfahrens als
auch
hinsichtlich einer abschließenden Vereinbarung freiwillig.
- Der Mediator ist den Interessen aller Beteiligten
verpflichtet.
2. Was bedeutet Gerichtsnahe Mediation?
Mediation
ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren. Damit
kommt sie
meist in Betracht, bevor es zu einem Prozess kommt. Ein
Prozess kann jedoch auch noch nach Klageerhebung der Mediation
zugeführt werden. Hier setzt die Gerichtsnahe
Mediation an.
Die für die Entscheidung des Verfahrens
zuständigen gesetzlichen Richter empfehlen den Parteien, den
Streit im Wege der Mediation zu lösen. Sind
die Parteien damit einverstanden, ruht das gerichtliche Verfahren
für die
Dauer der Mediation.
Das Mediationsverfahren wird dann von zu Mediatoren
ausgebildeten
Richterinnen und Richtern betreut. Es können aber auch - je nach
Wunsch der
Parteien - externe Mediatoren zu Rate gezogen werden. Wichtig
ist: die
Mediation wird niemals von dem in der Sache entscheidungsbefugten
gesetzlichen Richter durchgeführt.
3. Unterschiede zwischen gerichtlichem Vergleich und Mediation
Die
gütliche Streitbeilegung in Form eines Vergleichs ist traditionell
auch
Inhalt richterlicher Tätigkeit und wird von den Richtern gut und
umfangreich durchgeführt. Zwischen richterlichem Vergleich und
Mediation bestehen allerdings wesentliche Unterschiede:
- Neben den
rechtlichen Gesichtspunkten können im Rahmen der Mediation auch
wirtschaftliche, persönliche oder andere individuelle Interessen
stärker in den Vordergrund gerückt werden und, soweit ihre
Umsetzung
rechtlich zulässig ist, Gegenstand der verbindlichen
abschließenden
Vereinbarung werden.
- Mediationsverfahren sind im Gegensatz zu öffentlichen
Gerichtsverhandlungen vertraulich.
- Das
Gerichtsverfahren ist vor einem Vergleichsgespräch in aller Regel
von
Angriff und Verteidigung geprägt. Dazu wird den Parteien bei
Vergleichsverhandlungen dann auch noch bewusst sein, dass der Richter,
falls die Verhandlungen scheitern, den Streit entscheiden wird. Die
Parteien werden also in einer gerichtlichen Vergleichsverhandlung keine
Informationen preisgeben, die ihnen im Falle einer gerichtlichen
Entscheidung schaden könnten, und sie werden wahrscheinlich nicht
alle
Gesichtspunkte in dem Umfang wie in einer Mediation möglich
benennen.
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